Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Seit 2004 nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr. Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und Länder haben in verschiedenen Gesetzen wie dem Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen, dem Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bevölkerung vereinen. Auf diesem Kanal finden Sie Informationen zu Karrieremöglichkeiten im BBK, zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und zu ausgewählten Fachpublikationen zum Bevölkerungsschutz. Impressum und Datenschutzhinweise: https://www.bbk.bund.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html