Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
Die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen aller Genres. Vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festivalpräsentation werden Filmprojekte finanziell unterstützt. Entscheidungskriterien für eine Förderung sind u.a. die inhaltliche Qualität des jeweiligen Projektes sowie ein umfassender Hamburg- bzw. Schleswig-Holstein-Bezug. Dazu gehören Hamburg und Schleswig-Holstein als Drehorte und die Nutzung der hier angesiedelten Fachkräfte und filmtechnischen Betriebe. Gesellschafter der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein sind die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Schleswig-Holstein. Der FFHSH stehen jährlich ca. 12,8 Mio. Euro (inklusive Betriebskosten) zur Verfügung. 8,1 Mio. Euro stammen aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg, 1,2 Mio. Euro vom NDR, 1 Mio. vom ZDF sowie 2,5 Mio. Euro für Filmförderung aus einem vom Gesetzgeber festgelegten Anteil der Rundfunkgebühren. In dieser Summe enthalten sind 300.000 Euro für die Filmwerkstatt Kiel, außerdem 450.000 Euro für NDR-Auftrags- und Koproduktionen, die weiterhin als Zuschüsse nach den bisherigen Regularien gewährt werden, um Schleswig-Holstein als Film- und Fernsehstandort zu stärken. Zwei Gremien, bestehend aus erfahrenen Branchenkennern, bestimmen über die Vergabe der Mittel: Gremium 1 entscheidet über Filme mit Herstellungskosten über 800.000 Euro, Gremium 2 über Projekte mit einem Budget bis zu dieser Summe.
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